Im Brandfall ist es wichtig, dass ausreichend Wasser zum Löschen zur Verfügung steht. Die SWN Stadtwerke Neustadt GmbH sind als Wasserversorgung dafür verantwortlich, Löschwasser im Rahmen des Grundschutzes bereit zu halten.
Die Leistungskapazität des Grundschutz, also wie viel Löschwasser dem
entsprechenden Objekt bereitgestellt wird, ist über das Bebauungsplanverfahren
der Stadt Neustadt auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes W 405 festgeschrieben.
Eine Auskunft über verfügbare Löschwassermengen an Hydranten im Versorgungs-
netz der SWN GmbH muss individuell geprüft und kostenpflichtig beauftragt werden.Bitte füllen Sie dazu die nebenstehende Anfrage aus.
Für Löschwasser zum Schutz Ihres Objekts, das über den Grundschutz hinausgeht, unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Zum Ausfüllen und Versenden
- Anfrageformular
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